Brand- und Rauchschutztüren
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Warum muss man das instand halten?
In der ASR A1.7 sind technische Regeln für Arbeitsstätten in Bezug auf Türen und Tore geregelt. Ein fester Bestandteil dieser Regeln ist die Instandhaltung einschließlich sicherheitstechnischer Prüfung.
Die ASR A2.3 legt zudem Anforderungen an Türen und Tore im Verlauf von Fluchtwegen fest.
Im §10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die Pflicht des Arbeitgebers, für Brandschutz zu sorgen, verankert. Dazu zählt auch die permanente Instandhaltung der Brandschutzanlagen.
Der §14 MBO (Musterbauordnung) legt ebenfalls fest, dass bauliche Anlagen im Brandschutz so instand zu halten sind, dass die Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird.
Was sind Brand- und Rauchschutztüren?
Brand- und Rauchschutztüren sind besonders feuerwiderständig und können der Hitze je nach Bauart 30 min. – 180 min. widerstehen. Somit verhindern sie, dass Feuer und Rauch sich innerhalb von Gebäuden bzw. Brandabschnitten ausbreiten. Das verschafft Zeit und erleichtert die Evakuierung und den Löschvorgang und schränkt den Brandschaden ein.